Was tun wenn...
... mein Kind krank ist?
Wenn Ihr Kind krank ist und nicht zur Schule kommen kann, müssen Sie es entschuldigen. Bitte rufen Sie bereits am ersten Fehltag bis spätestens morgens um 8:00 Uhr in unserem Sekretariat an:
02331/87788
Unsere Schulsekretärin Frau Krawczyk wird die Krankmeldung entgegennehmen und weiterleiten. Sie können auch auf unseren Anrufbeantworter sprechen.
Die Meldung gleich am ersten Tag ist wichtig, damit mir wissen, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts geschehen ist.
Ab dem dritten Fehltag benötigen wir in jedem Fall ein ärztliches Attest.
... Sie eine Beurlaubung benötigen?
Bei sehr wichtigen Anlässen (z. B. Kuren, Familienfeiern, etc.) kann Ihr Kind vom Unterricht befreit werden. Eine Beurlaubung für 1 Tag kann von der Klassenlehrer*in erteilt werden. Bei längeren Zeiträumen (z.B. Kuraufenthalten) oder an Tagen unmittelbar vor oder nach den Ferien muss die Beurlaubung rechtzeitig schriftlich - unter Angabe von Gründen - bei der Schulleitung beantragt werden.
Dabei werden günstigere Tarife von Urlaubsanbietern oder mögliche Verkehrsstaus nach dem geltenden Schulrecht nicht als besondere Gründe angesehen.